Stornobedingungen
Vertragliches Rücktrittsrecht:
Unabhängig von einem ggf. bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht räumt der Veranstalter dem Kunden das Recht ein, seine Anmeldung für eine Veranstaltung des Veranstalters nach folgender Maßgabe kostenfrei zu stornieren (vertragliches Rücktrittsrecht).
Stornierung: Der Kunde kann seine Anmeldung bis spätestens 12 Wochen vor Beginn der gebuchten Veranstaltung ohne Angabe von Gründen durch eine gegenüber dem Veranstalter in Textform (z. B. E-Mail) abzugebende Erklärung stornieren. Bei einer Absage bis 6 Wochen vorher werden 50% des Honorars fällig, bei einer Absage kürzer als 6 Wochen werden 100% des Honorars fällig. Für die Einhaltung der Stornierungsfrist ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter maßgeblich.
Ausfall: Muss eine Inhouse Veranstaltung aufgrund des Ausfalls der Dozentin abgesagt werden, wird ein Ersatztermin angeboten.
Weitere Vereinbarung behalten ihre Gültigkeit. Für die Einhaltung der Stornierungsfrist ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter maßgeblich.
Erfolgt eine Stornierung einer Veranstaltung durch den Kunden auf Grund von höherer Gewalt, so verpflichtet sich dieser, einen Ausweichtermin mit dem Veranstalter zu vereinbaren. Der Ausweichtermin reicht nicht weiter als 6 Monate in die Zukunft.